Kontrollorgan der Schulen
Die Verwaltungstätigkeit der Schulen wird in regelmäßigen Abständen durch ein eigenes dafür eingesetztes Kontrollorgan geprüft.
Amt für die Finanzierung der Bildungseinrichtungen
Amt für Entwicklung des Genossenschaftswesens
Überprüfung der Veröffentlichungspflichten gemäß Beschluss Nr. 201 vom 13.04.2022