Inhaber politischer Ämter/Titolari di incarichi politici, di amministrazione, di direzione o di governo

Inhaber politischer Ämter/Titolari di incarichi politici, di amministrazione, di direzione o di governo

Trifft auf die Schulen nicht zu. n./a. NOTA: Voce non prevista per gli istituti scolastici (Del. ANAC

430/2016)

 

Aus dem Amt geschiedene/cessati dall’incarico

Trifft auf die Schulen nicht zu. n./a. NOTA: Voce non prevista per gli istituti scolastici (Del. ANAC

430/2016)

​Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c

Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule: 
Der Grundschulsprengel Vahrn hat seinen Sitz in Vahrn und besteht aus neun Schulstellen. Im Schuljahr 2018/2019 sind an der Schule 1 Schulführungskraft,  76 Lehrpersonen, 4 Mitarbeiter für Integration und 16 Personen in der Verwaltung tätig. Die Finanzmittel der Schule stehen unter Punkt Bilanzen zur Verfügung.
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. 
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus. 
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. 
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“

Art. 13, Abs. 1, Buchst. d

T 0472 833949          
gsd.vahrn@schule.suedtirol.it
gsd.vahrn@pec.prov.bz.it

Trifft auf die Schulen nicht zu. n./a. NOTA: Voce non prevista per gli istituti scolastici (Del. ANAC 430/2016)