Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz/piano triennale per la prevenzione della corruzione e della trasparenza

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit Gv.D. Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen.

Trifft auf die Schulen nicht zu. – “non applicabile — n./a.” NOTA: n.a. ai sensi della delibera ANAC n. 430/2016 Delibera430_2016.pdf (anticorruzione.it)